Wer eine Reinigungsfirma beauftragt, kann einen Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG von der Steuer abziehen.
Wie viel bringt das?
Abziehbar sind 20 % der Lohn- und Fahrtkosten, höchstens 4.000 € pro Jahr. Das wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom Einkommen.
Die Voraussetzungen
- Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil
- Unbare Zahlung, etwa per Überweisung auf das Konto des Anbieters. Barzahlung zählt nicht.
- Die Leistung wird in deinem Haushalt erbracht
Was nicht zählt
- Materialkosten, etwa Reinigungsmittel
- Kosten, die du schon als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzt
Endreinigung beim Umzug
Die Reinigung der alten Wohnung im Zusammenhang mit deinem Umzug wird in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt.
Mieter und Treppenhaus
Auch als Mieter kannst du deinen Anteil an der Treppenhausreinigung absetzen. Er muss in der Nebenkostenabrechnung oder einer Bescheinigung des Vermieters ausgewiesen sein.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall frag deine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Häufige Fragen
Wie viel Reinigung kann ich absetzen?
20 % der Lohn- und Fahrtkosten, maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr nach § 35a Abs. 2 EStG.
Kann ich bar bezahlen?
Nein. Für den Steuerabzug ist eine unbare Zahlung auf das Konto des Anbieters nötig.
Kann ich die Endreinigung absetzen?
In der Regel ja, wenn sie mit deinem Umzug zusammenhängt. Im Zweifel frag deine Steuerberatung.












