„Besenrein“ ist die häufigste Formulierung im Mietvertrag zur Rückgabe. Gemeint ist weniger, als viele denken, aber mehr als nichts.
Was der Bundesgerichtshof sagt
Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden (Urteil vom 28.06.2006, Az. VIII ZR 124/05): Besenrein bedeutet, dass grobe Verschmutzungen beseitigt sind. Die Wohnung muss also gefegt sein, Müll und Gegenstände müssen raus. Eine feuchte Grundreinigung schuldest du allein durch „besenrein“ nicht.
Besenrein oder Endreinigung?
- Besenrein: Räume leer, Böden gefegt, grober Schmutz wie Spinnweben oder Essensreste entfernt.
- Endreinigung: gründliche Reinigung aller Flächen, inklusive Küche, Bad, Fenster und Böden feucht gewischt.
Ob du mehr als besenrein schuldest, steht in deinem Mietvertrag. Ist dort eine weitergehende Reinigung vereinbart, kann sie fällig sein. Klauseln, die dich verpflichten, zwingend eine bestimmte Fachfirma zu beauftragen, werden von Gerichten dagegen oft als unwirksam angesehen.
Warum viele trotzdem eine Endreinigung buchen
Streit um die Kaution entsteht oft an Kleinigkeiten: Kalk in der Dusche, Fett in der Dunstabzugshaube, Staub auf Heizkörpern. Eine gründliche Reinigung vermeidet Diskussionen bei der Übergabe und beschleunigt die Rückzahlung der Kaution.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Vermieter helfen Mietervereine oder eine Anwältin für Mietrecht.
Häufige Fragen
Was heißt besenrein genau?
Laut BGH (VIII ZR 124/05) müssen grobe Verschmutzungen beseitigt sein. Eine feuchte Reinigung ist damit allein nicht geschuldet.
Muss ich bei besenrein Fenster putzen?
In der Regel nicht, solange keine groben Verschmutzungen vorhanden sind und der Mietvertrag nichts anderes regelt.
Darf der Vermieter eine Fachfirma vorschreiben?
Solche Klauseln werden von Gerichten häufig als unwirksam angesehen. Im Einzelfall entscheidet der genaue Wortlaut.












